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News

Dashcam warnt vor schlechten Fahrern (07.07.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Sie bremsen scharf, um einen unachtsamen Fußgänger nicht zu überfahren? Pech gehabt. Ihre Bremsaktion wird von anderen Autofahrern gefilmt und Sie werden als "schlechter Autofahrer" gebrandmarkt. Wann immer Ihr Auto auf der Straße ist, so werden die Smartphones der Anderen Alarm schlagen.

Die Technologie Review berichtet von einer neuen Geschäftsidee: Das Smartphone filmt den Straßenverkehr und identifiziert KFZ mit einer schlechten Fahrweise. Wenn das eigene Auto sich dann in deren Nähe befindet, so wird man gewarnt.

In den USA ist das vielleicht legal, doch in Europa wäre das datenschutzrechtlich wohl eine Schnapsidee.

Vermutlich hat das Unternehmen insgeheim nur ein einziges Ziel: "Schlechte" Autofahrer identifizieren und diese Daten dann an die Versicherungsindustrie zu verkaufen (die dann die Prämien der KFZ-Besitzer erhöht).

Schöne neue Welt...

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

Brexit und Datenschutz (27.06.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Der Brexit ist beschlossen. Sofern Großbritannien nicht zurückrudert (oder irgend ein Gericht das Votum für unrechtmäßig erklärt), so könnte das auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben. Der Newsletter von Hunton&Williams berichtete darüber.

Bisher war eine Auftragsdatenverarbeitung bzw. eine Übermittlung ohne "besondere" vertragliche Regelungen möglich. Das würde sich dann ändern. Großbritannien wäre auf einer Stufe mit den USA (mangels Safe Harbor), Indien oder Russland.

So oder so werden sich britische Unternehmen und Verwaltungen auf die GDPR einstellen müssen, denn der Austritt wird nicht vor dem 25.05.2018 vollendet sein.

Aber: Die Welt schreibt, dass die britische Verwaltung wohl unmöglich die verschiedenen EU-Verordnungen durch nationale Regelungen ersetzen kann. Dafür würden hunderte Rechtsexperten benötigt, über die man nicht verfüge. Dementsprechend wird erwartet, dass die bestehenden EU-Verordnungen 1:1 in britisches Recht übernommen werden. Damit sollte es unproblematisch sein, einen "EU-adäquaten" Datenschutz nachzuweisen. Somit hätte Großbritannien dann einen Status ähnlich der Schweiz oder Kanada. Das erleichtert zumindest die Weitergabe von Daten in Form einer Übermittlung.

Sehr aufschlussreich ist auch der BLOG-Beitrag von Peter Schaar.

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Verordnung im Webbrowser lesen (17.06.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wurde am 25.05.2016 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und ist somit verbindlich beschlossen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die Verordnung am 25.05.2018 wirksam.

Bis zum Mai 2018 müssen also weltweit alle Unternehmen diese Verordnung in die Praxis umgesetzt haben, sofern die Daten europäischer Bürger verarbeitet werden. Das gleiche gilt für die öffentlichen Stellen. Der Countdown läuft.

Zwar stellt Brüssel den Verordnungstext hier zur Verfügung, aber leider lässt sich mit den PDF- und HTML-Dokumenten kaum produktiv arbeiten; es steht noch nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis zur Verfügung. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Verordnungstext auf der Website www.privacy-regulation.eu in allen europäischen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Übersichtlich. Mit Querverweisen. Kostenlos.

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Java-Runtime Update (23.03.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Heute liefert Oracle ein Update des Java-Clients auf 8.77. Eine Installation dieses Updates ist - wie immer - dringend angeraten. Auch die Java-Bibliothek ist immer wieder ein Einfallstor für Schadsoftware.

Die aktuellste Version erhalten Sie hier: https://www.java.com/de/download/manual.jsp

Übrigens meldet die aktuelle Installation, dass die alte Version schwere Sicherheitslücken aufweist und deinstalliert werden sollte. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://www.java.com/de/download/faq/remove_olderversions.xml. Allerdings sollte das aktuelle Installationsprogramm die alte Version auf Nachfrage löschen (ORACLE wurde zu diesem Sicherheits-Schritt gezwungen).

Ein "normaler" Computernutzer benötigt Java überhaupt nicht. Aber schon wenn man die elektronische Steuererklärung mit ELSTER erstellt, so ist Java notwendig.

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Java-Runtime Update (20.01.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Heute liefert Oracle ein Update des Java-Clients auf 8.71. Eine Installation dieses Updates ist - wie immer - dringend angeraten. Auch die Java-Bibliothek ist immer wieder ein Einfallstor für Schadsoftware.

Übrigens meldet die aktuelle Installation, dass die alte Version schwere Sicherheitslücken aufweist und deinstalliert werden sollte.

Ein "normaler" Computernutzer benötigt Java überhaupt nicht. Aber schon wenn man die elektronische Steuererklärung mit ELSTER erstellt, so ist Java notwendig.

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