SecureDataService Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
Priorstraße 63
41189 Mönchengladbach
Telefon: 02166/96523-30
www.SecureDataService.de

News

Bundesregierung setzt Akzente im Datenschutz (23.09.2015)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Die Entwicklung der EU-Datenschutz-Grundverordung (EU-DSGVO) macht es schon seit Längerem deutlich: Die deutsche Regierung setzt nicht mehr auf das Prinzip "Standortvorteil Datenschutz". Das Gegenteil ist richtig.

Es gilt also vielmehr das Motto "Wenn ich eine Entwicklung nicht aufhalten kann, so setze ich mich an deren Spitze".

Also mahnt die Bundeskanzlerin, es mit dem Datenschutz nicht zu übertreiben. Siehe http://heise.de/-2812931.

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

VeraCrypt aktualisiert auf 1.14 (21.09.2015)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Als Nachfolger von TrueCrypt hat sich VeraCrypt sehr bewährt. Seit dem 16.09.2015 gibt es die Version 1.14.

Siehe https://veracrypt.codeplex.com/releases/view/616110

Der ganz besondere Wert von VeraCrypt liegt auch darin, dass es eine App für Android und IOS gibt: "EDS". Die Vollversion kann die VeraCrypt-Container lesen und beschreiben. Somit verfügt man über eine betriebssystemübergreifende Verschlüsselungslösung.

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

Schadsoftware auf neuen Smartphones (14.09.2015)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Es gibt einen guten Grund, warum man neue Smartphones nur aus verlässlichen Quellen kaufen soll. Und warum man Billig-Smartphones meiden sollte.

Leider werden so manche billige Smartphones schon ab Werk mit Schadsoftware ausgeliefert. Das ist an sich nicht neu. Man sieht aber, dass diese Betrugsmasche noch immer Anwendung findet. (Wir sehen, dass nicht nur die US-amerikanische NSA diesen bösartigen Trick beherrscht.)

Siehe http://www.heise.de/security/meldung/Android-Mehr-Smartphones-mit-vorinstallierter-Malware-2794608.html?wt_mc=nl.heisec-summary.2015-09-03

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

IP-Adressen für 7 Tage speichern (12.09.2015)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Sehr oft stellt sich die Frage, OB und WIELANG man die IP-Adressen auf Webseiten speichern darf.

Hierzu hat sich der Landesdatenschutzbeauftragte aus Rheinland-Pfalz geäußert:

"Da IP-Adressen jedoch bei der Abwehr oder Aufklärung von Angriffen sowie zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ein wesentlicher Ermittlungsansatz sein können, hat der Landesbeauftragte von Beginn an einer Verfahrensweise zugestimmt, bei der zum Schutz von Datenverarbeitungssystemen gegen Angriffe und zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen IP-Adressen unter kontrollierten Bedingungen für einen Zeitraum von sieben Tagen in ungekürzter Form gespeichert werden können. Die Speicherfrist greift die Rechtsprechung des BGH in dieser Frage auf (vgl. 23. Tätigkeitsbericht des LfDI vom 14. Februar 2012, Kap. II I.4). Richtig praktizierter Datenschutz führt nicht zum Täterschutz."

Siehe www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2015090701

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

NRW hat neue Landes-Datenschutzbeauftragte (10.09.2015)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Frau Helga Block ist zum Ende September 2015 zur neuen Landesdatenschutzbeauftragten gewählt. Ihr Vorgänger - Herr Ulrich Lepper - geht in den Ruhestand.

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)