SecureDataService Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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News

Zwei Umfragen zur DS-GVO (16.11.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wird am 25.05.2018 wirksam. Das dürfte sich mittlerweile wohl herumgesprochen haben. Ab heute sind es gerade mal noch 1,5 Jahre, bis die umfangreichen Anforderungen erfüllt sein müssen.

Sind die Unternehmen in Deutschland, England und Frankreich gut vorbereitet? Eine SYMANTEC-Studie vom Oktober 2016 bei 900 Unternehmen bringt Licht ins Dunkel:

  • 22% der Unternehmen sehen die Einhaltung der DS-GVO eine Top-Priorität.
  • 26% der Unternehmen sehen ihre Organisation vollkommen vorbereitet (das dürfte wohl eine SEHR optimistische Einschätzung sein)
  • 96% verstehen die DS-GVO nicht vollumfänglich (und stehen damit sicher nicht alleine da)
  • 50% hoffen bis Mai 2016 zumindest teilweise compliant zu sein
  • 90% sehen in der Datenlöschung eine "Herausforderung"

Sehr interessant ist auch die BITKOM-Umfrage vom September 2016 bei 509 deutschen Unternehmen:

  • 45% haben sich noch nicht mit der DS-GVO beschäftigt (bzw. sie ist noch nicht bekannt)
  • 47% der Unternehmen beschäftigen sich gerade damit
  • 8% haben erste Maßnahmen angefangen und umgesetzt.
     
  • 46% sehen die Datenschutz-Folgenabschätzung als sehr dringlich an
  • 43% wollen unternehmerische Risiken neu bewerten (wohl z.B. wg. Bußgeldern und Schadenersatzforderungen)
  • 40% wollen die Verträge zur Auftragsverarbeitung überarbeiten
  • 46% haben noch kein Verfahrensverzeichnis (welches unabdingbar ist)
     
  • 63% rechnen mit einem einmaligen Mehraufwand (eine wohl sehr realistische Einschätzung)
  • 29% rechnen mit einem dauerhaften Mehraufwand (hier wird die Sachlage grob unterschätzt)
  • 26% werden zusätzliches Personal für die DS-GVO einsetzen (das wird auch notwendig sein)
  • 31% werden die Expertise externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch nehmen (gerne!)

Übrigens finden Sie die EU Datenschutz-Grundverordnung unter www.privacy-regulation.eu übersichtlich aufbereitet und mit zahlreichen Querverweisen und einem übersichtlichen Inhaltsverzeichnis. Kostenlos! Schauen Sie einfach mal rein.

 

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der Sie in der Realisierung der Datenschutz-Grundverordnung tatkräftig unterstützt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie uns an unter 02166/310932 oder schicken Sie uns eine E-Mail an n.vollmer@securedataservice.de, die wir gerne beantworten.

 

Weltweit 75.000 Datenschützer benötigt (09.11.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wird am 25.05.2018 auch für all jene Unternehmen wirksam, die Daten von Personen in Europa vearbeiten. Dieses "Marktort"-Prinzip ist eine der weitreichensten Änderungen im europäischen Datenschutz.

Im April 2016 schätzte die IAPP den Bedarf an Datenschutzbeauftragten in Europa auf 28.000 Personen.
Im Dezember 2016 wurde die Schätzung auf den weltweiten Bedarf erweitert und kommt auf 75.000 Personen.

Das sind schon gewaltige Zahlen, die hier genannt werden.

In den Verwaltungen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen kommen natürlich noch weitere personelle Ressourcen hinzu: Die zahlreichen Pflichten z.B. bezüglich Dokumentation, Abwägung und Transparenz sind arbeitsintensiv und werden die Arbeitskraft der Beschäftigten nennenwert binden.

In dieser Hinsicht entwerfen wir gerade einen Plan, wie dies im betrieblichen Alltag realisiert werden kann.

 

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der Sie in der Realisierung der Datenschutz-Grundverordnung tatkräftig unterstützt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Rufen Sie uns an unter 02166/310932 oder schicken Sie uns eine E-Mail an n.vollmer@securedataservice.de, die wir gerne beantworten.

TOM-Guide® aktualisiert (04.11.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Auch im November 2016 liefern wir unseren Kunden wichtige Informationen zum Datenschutz. Diesen Monat ist neu:

  • Einwilligungen müssen noch ausführlicher protokolliert werden
    Das Amtsgericht Bonn hat die Anforderungen an die Protokollierung noch weiter erhöht. Diesbezüglich gilt das Gegenteil von Datensparsamkeit: Es sollen so viele Details wie möglich protokolliert werden, um die Einwilligung bestmöglich zu beweisen. Seite 195

  • Das Verarbeitungsverzeichnis im Rahmen der DS-GVO
    Auch nach dem 25.05.2018 wird es eine Art „Verfahrensverzeichnis“ geben. Allerdings wesentlich umfangreicher. In diesem neuen Hauptkapitel 13 wird auf dieses neue Verarbeitungsverzeichnis eingegangen. Beschrieben wird der völlig neue Bereich „Risiko, Schutzbedarf und Folgenabschätzung“, der uns alle noch intensiv beschäftigen wird.
    Dieses neue Hauptkapitel macht deutlich, dass sich der TOM-Guide® in den nächsten 19 Monaten recht stark verändern wird. Seite 496

  • Unterrichtung, Beratung und Überwachung der Pflichten der DS-GVO
    Ab dem 25.05.2018 kommen auf die Unternehmen kommen einige dutzend neue Pflichten zu. Der Datenschutzbeauftragte hat diesbezüglich zu unterrichten, zu beraten und zu überwachen. Wie kann dies in der Praxis aussehen? Wir haben im Oktober einige Tage an Arbeit investiert, um ein entsprechendes Konzept zu entwerfen. Das Ergebnis ist unser „PrivacyPlan“. Im Laufe der nächsten 2-3 Monate werden wir das Ergebnis detailliert vorstellen. Seite 496

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der Sie immer auf dem Aktuellen hält? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Jeden Monat erhalten die von uns betreuten Unternehmen den TOM-Guide® als PDF-Download. Alle Änderungen sind schnell zu finden und deutlich markiert. Schneller und bequemer kann man sich nicht auf dem Laufenden halten.

Millionenfach Browserverlauf ausspioniert (03.11.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Der NDR berichtet über eigene Recherchen: Ausländische Firmen sammeln per Webbrowser-Addon den Surf-Verlauf von weltweit vielen Millonen Menschen.

Offensichtlich hat man sich bei der Anonymisierung nicht viel Mühe gegeben, denn die betroffenen Personen konnten recht einfach identifiziert werden.

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der Ihnen dabei hilft, das so etwas bei Ihnen nicht passiert? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Schon seit längerem verfügen wir über ein Interviewformular, welches explizit abfragt, ob Ihre Programmierungen keinerlei personenbezogene Daten in der URL übertragen. Dies ist in verschiedener Weise sehr wichtig. Der NDR hat dies nochmal eindringlich ins Bewusstsein gerufen. Der Link zu dem Bericht wurde unserem Interviewformular hinzugefügt.

 

EU Verordnung aktualisiert (31.10.2016)

von: Nicholas Vollmer, (Kommentare: 0)

Brüssel hat kleine sprachliche Fehler korrigiert. An neun Stellen in vier Sprachen haben wir den Verordnungstext auf unserer Seite

     www.privacy-regulation.eu

entsprechend angepasst. Es handelt sich durchweg um kleine Korrekturen, die den Sinn der Verordnung nicht ändern.

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der sich mit Fachkollegen austauscht und Sie daher zukunftssicher betreut? Dann sind Sie bei uns genau richtig!