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Verordnung im Webbrowser lesen (17.06.2016)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

www.privacy-regulation.eu

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wurde am 25.05.2016 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und ist somit verbindlich beschlossen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die Verordnung am 25.05.2018 wirksam.

Bis zum Mai 2018 müssen also weltweit alle Unternehmen diese Verordnung in die Praxis umgesetzt haben, sofern die Daten europäischer Bürger verarbeitet werden. Das gleiche gilt für die öffentlichen Stellen. Der Countdown läuft.

Zwar stellt Brüssel den Verordnungstext hier zur Verfügung, aber leider lässt sich mit den PDF- und HTML-Dokumenten kaum produktiv arbeiten; es steht noch nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis zur Verfügung. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Verordnungstext auf der Website www.privacy-regulation.eu in allen europäischen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Übersichtlich. Mit Querverweisen. Kostenlos.

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

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