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Brexit und Datenschutz (27.06.2016)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Großbritannien bald EU-Drittstaat?

Der Brexit ist beschlossen. Sofern Großbritannien nicht zurückrudert (oder irgend ein Gericht das Votum für unrechtmäßig erklärt), so könnte das auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben. Der Newsletter von Hunton&Williams berichtete darüber.

Bisher war eine Auftragsdatenverarbeitung bzw. eine Übermittlung ohne "besondere" vertragliche Regelungen möglich. Das würde sich dann ändern. Großbritannien wäre auf einer Stufe mit den USA (mangels Safe Harbor), Indien oder Russland.

So oder so werden sich britische Unternehmen und Verwaltungen auf die GDPR einstellen müssen, denn der Austritt wird nicht vor dem 25.05.2018 vollendet sein.

Aber: Die Welt schreibt, dass die britische Verwaltung wohl unmöglich die verschiedenen EU-Verordnungen durch nationale Regelungen ersetzen kann. Dafür würden hunderte Rechtsexperten benötigt, über die man nicht verfüge. Dementsprechend wird erwartet, dass die bestehenden EU-Verordnungen 1:1 in britisches Recht übernommen werden. Damit sollte es unproblematisch sein, einen "EU-adäquaten" Datenschutz nachzuweisen. Somit hätte Großbritannien dann einen Status ähnlich der Schweiz oder Kanada. Das erleichtert zumindest die Weitergabe von Daten in Form einer Übermittlung.

Sehr aufschlussreich ist auch der BLOG-Beitrag von Peter Schaar.

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