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IP-Adressen für 7 Tage speichern (12.09.2015)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

IP-Adressen für 7 Tage speichern

Sehr oft stellt sich die Frage, OB und WIELANG man die IP-Adressen auf Webseiten speichern darf.

Hierzu hat sich der Landesdatenschutzbeauftragte aus Rheinland-Pfalz geäußert:

"Da IP-Adressen jedoch bei der Abwehr oder Aufklärung von Angriffen sowie zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ein wesentlicher Ermittlungsansatz sein können, hat der Landesbeauftragte von Beginn an einer Verfahrensweise zugestimmt, bei der zum Schutz von Datenverarbeitungssystemen gegen Angriffe und zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen IP-Adressen unter kontrollierten Bedingungen für einen Zeitraum von sieben Tagen in ungekürzter Form gespeichert werden können. Die Speicherfrist greift die Rechtsprechung des BGH in dieser Frage auf (vgl. 23. Tätigkeitsbericht des LfDI vom 14. Februar 2012, Kap. II I.4). Richtig praktizierter Datenschutz führt nicht zum Täterschutz."

Siehe www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2015090701

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

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