Schon vor längerer Zeit wurde im TOM-Guide® ein gewisser Zweifel an der "Eingabekontrolle" angemeldet (Kapitel 2.5.5, Seite 74). Was genau soll sie eigentlich bewirken? Wenn man sich nämlich genauer mit dieser Frage beschäftigt, dann kommt man zu merkwürdigen Ergebnissen.
Eine gewisse "Klarheit" ergibt sich nach dem aktuellen und rechtskräftigen Urteil des LAG Köln (2 Sa 181/14).
„Nur dann, wenn identifiziert werden kann, wer Fehleingaben gemacht hat, kann [das beklagte Unternehmen] arbeitsrechtlich tätig werden und die erforderliche Qualität der Dateneingaben wirklich sicherstellen […]
In einem solchen konkreten Verdachtsfall steht das Persönlichkeitsrecht hinter der Möglichkeit der Datenermittlung zurück. Das vorrangige Ziel des Datenschutzes ist nicht der Täterschutz.“
Im Klartext: Die Protokolldaten sind ein psychologisches Druckmittel, um die Mitarbeiter zu sorgsamen Arbeiten anzuhalten; wer Fehler macht, der wird abgemahnt oder im Wiederholungsfall gekündigt. Na, das ist doch mal ein Standpunkt!
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