SecureDataService Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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Was nutzt ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte personifiziert den Datenschutz im Unternehmen. Er gibt dem Datenschutz ein Gesicht. Somit wird der Datenschutz für den Unternehmer und seine Mitarbeiter greifbar und konkreter.

Dies bestätigt auch der Jahres-Mittelstandsbericht 2014 (PDF):

Die positiven Erfahrungen in Deutschland mit der Arbeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten dürfen nicht beeinträchtigt werden: Eine kompetente Person, die aufgrund einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber den Betroffenen als Vertrauensperson agieren kann und aufgrund ihrer Fachkompetenz Aufgaben wahrnimmt, mit denen sich kleine und mittlere Unternehmen ansonsten an die Aufsichtsbehörden wenden müssten, entlastet den Mittelstand. Das Vertrauen der Kunden, Verbraucher und Beschäftigten in die gesetzeskonforme Datenverarbeitung der verantwortlichen Stellen beruht auch auf der Gewährleistung der Souveränität des Ansprechpartners.

Ohne einen Datenschutzbeauftragten ist Datenschutz nicht zu erreichen (siehe Sinn und Zweck).

Anstelle eines diffusen Unwohlseins

"ohje, eigentlich müssten wir vermutlich irgendwie Datenschutz betreiben..."

tritt die Gewissheit

"ja, wir betreiben aktiv Datenschutz, und wenn Fragen aufkommen, dann kontaktieren wir Herrn Vollmer!"

und das entspannt alle Beteiligten. Abgesehen von diesem entspannteren Arbeitsumfeld gibt es natürlich viele handfeste Vorteile.

Nehmen wir ein konkrete Beispiel: Das Unternehmen hat hohe Inventurdifferenzen und vermutet die Täter in der eigenen Belegschaft. Oder das Unternehmen verdächtigt ganz konkret einen Mitarbeiter, dass dieser die unternehmenseigenen Waren stiehlt. Wie soll man vorgehen? Eine heimliche Videoüberwachung oder Spinddurchsuchung sind datenschutzrechtlich sehr delikat. Das Bundesarbeitsgericht hat in den Jahren 2013/2014 sehr deutliche Urteile gesprochen. Bei falscher Planung dürfen die Beweismittel nicht genutzt werden. Hier hilft der Datenschutzbeauftragte. Er schützt einerseits die Mitarbeiter vor ungerechtfertigter Überwachung und andererseits verhilft er dem Unternehmen zu verwendbaren Beweismitteln.

Die sonstigen Vorteile von aktiv gelebtem Datenschutz finden Sie im Kapitel "Was nutzt der Datenschutz?".

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