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Wer muss Daten schützen?

Sie verarbeiten Daten nicht für persönliche oder familiäre Zwecke? Dann gilt für Sie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So einfach ist das.

Gemäß § 1 Abs. 2 BDSG gilt der Datenschutz grundsätzlich für JEDEN "gewerblichen" Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Gesetz kennt keine Einschränkungen, weil letztlich die "informationelle Selbstbestimmung" der betroffenen Personen gewahrt sein muss.

Somit gilt das Bundesdatenschutzgesetz unter anderem für

  • Privatpersonen, die Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen durchführen
  • Vermieter
  • Vereine
  • Freiberufler (Rechtsanwalt, Architekt, ...)
  • Selbstständige (Ein-Mann-Betrieb, GBR, KG, ...)
  • Unternehmen (GmbH, AG, ...)

Es spielt keine Rolle, ob die Daten mit Computern genutzt werden, oder per Videoüberwachung, oder auf Webseiten, oder auf Papierformularen, oder in telefonischer Form. Die "informationelle Selbstbestimmung" gilt immer.

Fazit: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für Ihre gewerbliche Tätigkeit!

Ganz unabhängig davon steht die Frage im Raum, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Diese Frage hat aber wirklich überhaupt nichts damit zu tun, ob Sie generell an die Einhaltung des BDSG gebunden sind.

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