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Wieviele Verfahren im Verfahrensverzeichnis? (25.07.2015)
von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)
Wie ausführlich sollte ein Verfahrensverzeichnis sein?
Es ist eine immer wieder gerne gestellte Frage: Wie ausführlich muss ein Verfahrensverzeichnis sein?
Eine aktuelle Umfrage von 2BAdvice stellte fest: Im Schnitt sind es 57 Verfahren in einem Unternehmen. Dies halten auch wir für einen realistischen Wert. Zwar können es auch weniger sein, aber ganz sicher sind die Verfahrensverzeichnisse mit drei Seiten Umfang auf keinen Fall datenschutzkonform.
https://www.2b-advice.com/GmbH-en/DS-Praxis-2015.pdf
(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)