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Wieviele Pflichten liefert die DS-GVO?

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Die Fachliteratur und Fachpresse berichtet viel und umfangreich über die DS-GVO.

Aber (abgesehen vom PrivazyPlan®) wurde noch nie die konkrete Anzahl der Pflichten thematisiert.

Jetzt erstmals findet sich eine entsprechende Angabe in einem sehr bemerkenswerten Artikel in der Fachzeitschrift "Zeitschrift für Datenschutz" in der Ausgabe 01/2018 auf Seite 9 (von Dr. Winfried Veil):

Accountability - Wie weit reicht die Rechenschaftspflicht der DS-GVO?

Die praktische Relevanz dieser Frage lässt sich gar nicht hoch genutz einschätzen. Bei extensiver Auslegung der Rechenschafts- und Nachweispflichten muss der Verantwortliche jede zur Erfüllung jeder einzelnen Pflicht der DS-GVO ergriffene technische und organisatorische Maßnahme (TOM) präventiv nachweisen können. Je nach Zählweise enthält die DS-GVO für den Verantwortlichen ca. 46 Pflichten.

Volltreffer! Endlich benennt auch ein anderer Fachautor den Umfang der Pflichten (wobei aber noch die Pflichten durch das neue Bundesdatenschutzgesetz hinzukommen).

... aber auch in vielerlei anderer Hinsicht ist jener Fachartikel sehr lesenswert. Eine echte "Perle" in den ansonsten wenig praxisrelevanten Fachartikeln deutscher Fachzeitschriften.

Es sind insgesamt ca. 50 bußgeldbewehrte Pflichten zu beachten. Diese finden Sie im PrivazyPlan® ausführlich beschrieben und konkret angeleitet.

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