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Vermieter müssen Datenschutz leisten

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Das Hamburger Abendblatt berichtet am 06.01.2018 mit der Überschrift "Vermieter haften für Datenschutz".

Diese Tatsache ist an sich nichts Neues. Immerhin standen auch schon früher beispielsweise die Videoüberwachungen in Eingangsbereichen und Kellern auf der Tagesordnung der Gerichtsbarkeit.

Doch am 25.05.2018 wird ein neues Kapitel aufgeschlagen.

Das Hamburger Abendblatt berichtet:

''Die EU spricht zwar von Unternehmen, aber kleine Privatvermieter kommen da auch nicht raus'', sagt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. [...]
Den mit der DSGVO verbunden Aufwand nennt die Mietrechtsanwältin Beate Heilmann ''einen Wahnsinn''. Die Anwältin erwartet, dass Eigentümer die ihnen entstehenden Mehrkosten auf die Miete aufschlagen. Die Vorschrift einfach ignorieren, geht kaum. Bei Verstößen droht die EU horrende Geldstrafen an: bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Doch es sind nicht nur die potentiellen Bußgelder gemäß Artikel 83 DS-GVO, sondern auch die Gefahr hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen. Diese sind nämlich gemäß Artikel 82 DS-GVO für materielle und immaterielle Schäden möglich.

Warum sind auch kleine Privatvermieter betroffen? Weil keine der Ausnahmen des Artikel 2 Absatz 2 DS-GVO zum Tragen kommt.

Es sind insgesamt ca. 50 bußgeldbewehrte Pflichten zu beachten. Diese finden Vermieter im PrivazyPlan® ausführlich beschrieben und konkret angeleitet.

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