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Planmäßig Umsetzung der EU-Verordnung ?! (25.10.2016)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Planmäßig Umsetzung der EU-Verordnung ?!

Alle Datenschutz-Experten fragen sich, wie die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) planvoll umgesetzt werden kann. Es sind (nur) noch ca. 1,5 Jahre, bis die Verordnung am 25.08.2018 wirksam wird.

In den letzten Wochen der intensiven Auseinandersetzung hat sich bei uns eine konkrete Vorstellung entwickelt, wie die von uns betreuten Unternehmen

  • über die ca. 4 Dutzend konkrete Pflichten aufgeklärt werden können
  • wie ein planvolles Vorgehen (Stichwort "Plan-Do-Check-Act") im Detail aussehen kann
  • wer im Unternehmen für die Realisierung zuständig ist
  • wie der Datenschutzbeauftragte dies überwachen kann.

Mit anderen Worten: Wir haben einen Plan! Das ist nicht unbedingt selbstverständlich, wie sich zeigt. Wenn man bei Dozenten oder Software-Anbietern konkret nachfragt, so stellt sich oft heraus, dass man dort noch nicht genau weiß, wie die Verordnung in den betrieblichen Alltag einfließen kann.

Natürlich fließen sämtliche Erkenntnisse in unser Lizenzsystem DSB-MIT-SYSTEM® ein.

Suchen Sie einen Datenschutzbeauftragten, der Sie zukunftssicher betreut? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

 

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