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Konzept für objekte Bußgeldbemessung

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

In den eineinhalb Jahren der DS-GVO hat sich herausgestellt, dass die Höhe der Bußgelder in den europäischen Ländern stark abweicht. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben nun ein Konzept vorgestellt, mit dem die Bußgeldhöhe systematisch bestimmt werden kann.

Das Dokument stellen wir hier kommentiert zur Verfügung.

Als Basis der Berechnung wird der durchschnittliche Tagesumsatz der Unternehmensgruppe bestimmt. Dieser Wert variiert zwischen 972 € (für eine Kleinst-Unternehmensgruppe bis 700.000 € Jahresumsatz) und 1,25 Mio. € (für eine sehr große Unternehmensgruppe bis 500 Mio. € Jahresumsatz).

Diese Zahl wird mit einem Schweregrad multipliziert. Diese Zahl variiert zwischen 1 (leicht) bis 12 (schwer). In sehr schweren Taten kann der Multiplikator auch höher sein. Derzeit sind die Schweregrade noch nicht spezifiziert, insofern lässt sich daraus derzeit nichts Konkretes herleiten.

Das obige Ergebnis wird mit einem "Umstands"-Faktor multipliziert. Dieser Faktor berücksichtigt alle Umstände der Tat, wie es auch im Artikel 83 (2) bestimmt wird. Derzeit ist der Zahlenbereich noch nicht spezifiziert (kann er auch NULL betragen?) und eine Objektivierung hat auch noch nicht stattgefunden. Die Zukunft wird zeigen, ob der Standardfaktor auf "1" gesetzt wird, falls es keine besonderen entlastenden oder belastenden Umstände gibt; in diesem Fall würde das minimale Bußgeld 972 € betragen.

FAZIT

Die Bemessung eines Bußgeldes ist hinsichtlich der Umsatz-Kriterien sehr transparent.

Aber es gibt zwei Faktoren, die nicht spezifiziert sind.

Insofern lässt sich aus diesem Konzept derzeit nichts Konkretes herleiten.

Im Laufe der nächsten Monate und Jahre wird das Konzept hoffentlich weiter präzisiert.

Wir sind gespannt.

 

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