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Kanzlerin predigt Datensouveränität (23.11.2016)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wird am 25.05.2018 wirksam. Haben unsere deutschen Politiker das mitbekommen?

Da sagt doch Angela Merkel (CDU) im November 2016 auf dem nationalen IT-Gipfel:

„Das Prinzip der Datensparsamkeit, wie wir es vor vielen Jahren hatten, kann heute nicht die generelle Leitschnur sein für die Entwicklung neuer Produkte."

Als Datenschutzbeauftragter frage ich mich: Ist das eine "Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten" im Sinne des § 116 OWiG? Dann drohen ihr bis zu 20.000.000 € Bußgeld.

Immerhin fordert der Artikel 5 DS-GVO unter anderem explizit die "Zweckbindung", "Datenminimierung" und "Speicherbegrenzung". Und ein Verstoß kann gemäß Artikel 83 Abs. 2 DS-GVO mit Bußgeld geahndet werden.

Aber auch heute gilt gemäß § 3a BDSG der Grundsatz der "Datenvermeidung und Datensparsamkeit".

Unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigte sich überzeugt,

„dass wir uns endgültig verabschieden müssen von dem klassischen Begriff des Datenschutzes, weil der natürlich nichts anderes ist als ein Minimierungsgebot von Daten“.

Hallo?

[Nachtrag: Die fragwürdigen Forderungen finden international Anklang.]

[Nachtrag 2: Die Gesetzesentwürfe des Justizministeriums zur Anpassung des BDSG sind (erneut) stark umstritten. Insbesondere die Erlaubnis zu Zweckentfremdung soll (wie oben von Angela Merkel und Sigmar Gabriel gefordert) aufgeweicht werden. ]

[Nachtrag 3: Im Januar protestieren Verbraucherschützer gegen die obigen Forderungen, nachdem Angela Merkel ihren Appell gegen Datensparsamkeit auf einem CDU-Parteitag wiederholte. Leider ohne konkreten Bezug auf BDSG oder DS-GVO und die damit verbundenen Bußgelder... ob diese Verbraucherschützer überhaupt die Rechtslage kennen?]

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