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Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist amtlich

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Nun ist es amtlich: Das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird nach exakt 40 Jahren in den Ruhestand geschickt. Es folgt ein stark reformiertes BDSG ab dem 25.05.2018.

Der Name des BDSG hat sich nicht geändert. Viele Fachleute verwenden in der Übergangsphase das Kürzel "BDSG-neu", wenn sie von dem neuen BDSG sprechen.

Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf am 27.04.2017 beschlossen. Der Bundesrat hatte ihn am 12.05.2017 bestätigt. Und gestern, am 05.07.2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des BDSG-neu erfolgte in Form eines "Artikelgesetzes". Dort werden in verschiedenen Artikeln zahlreiche Gesetze gleichzeitig geändert. Wir stellen eine stark gekürzte Version zur Verfügung (16 statt 36 Seiten), indem wir uns auf das reine BDSG für die Privatwirtschaft fokussieren:

www.tom-guide.de/Bundesdatenschutzgesetz-BDSG-neu-nicht-oeffentlich-2018-05-25.pdf

Und natürlich stellen wir den Wortlaut auch im Internet in gut lesbarer Form zur Verfügung:

www.bdsg2018.de/de

Vom alten BDSG verbleibt also nur ein "Rumpf", der die Öffnungsklauseln der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nutzt.

Aus unserer Sicht gibt es besonders wichtige Aspekte im BDSG-neu:

  • Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht gemäß § 38 BDSG-neu unverändert dann, wenn das Unternehmen 10 Mitarbeiter (oder mehr) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Die Videoüberwachung wird im § 4 BDSG-neu ausführlich geregelt. In der DS-GVO taucht der Begriff "optoelektronischer Vorrichtung" nur ein einziges mal in dem Erwägungsgrund 91 auf.
  • Der Umgang mit Beschäftigtendaten wurde im § 26 BDSG-neu geregelt, nachdem Artikel 88 DS-GVO dieses Thema nur in allgemeinster Form beschrieb.

So, die Rechtslage für die Zeit nach dem 25.05.2018 ist nun geklärt. (Wenn man mal davon absieht, dass der Bund und die Länder wohl noch viele dutzend - wenn nicht hunderte - Gesetze an die DS-GVO anpassen müssen.)

Es gibt nun keinen Grund mehr, die konkrete Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen zu vertagen. Jetzt geht es los. Nun muss sich jedes Unternehmen mit der DS-GVO und dem BDSG-neu auseinandersetzen. Sämtliche Bestimmungen müssen bis zum 25.05.2018 umgesetzt sein.

Wir werden im August 2018 einen umfassenden Praxisleitfaden zur betrieblichen Umsetzung zur Verfügung stellen. Sie dürfen gespannt sein...

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