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Content-Management-System überprüfen (17.08.2015)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Content-Management-System überprüfen (wegen IT-Sicherheitsgesetz)

Das seit dem 01.08.2015 neue IT-Sicherheitsgesetz fordert von Telemediendiensten zwei Dinge: a) personenbezogene Daten müssen geschützt sein, und b) die Internetpräsenz soll keine Schadsoftware verteilen.

Der zweite Aspekt ist interessant. Wie sorgt man dafür, dass die Website (die in 40% der Fälle mit einem CMS gestaltet ist), keine Angriffspunkte für Schadsoftware bietet? Wir haben hierfür eine zweiseitige Checkliste erstellt, die beim Check des CMS entscheidend hilft. Für 99 Euro stellen wir sie auch Ihnen zur Verfügung.

(Wenn wir als Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schreiben DATENSCHUTZ groß. Als Dienstleister stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für rechtliche, technische und organisatorische Sicherheit. Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird seine volle Wirkung entfalten.)

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