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Compliance-Management gegen Bußgelder

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein wirksames Compliance-Managementsystem vor Bußgeldern schützen kann (09.05.2017 – 1 StR 265/16):

Für die Bemessung der Geldbuße ist zudem von Bedeutung, inwieweit die Nebenbeteiligte ihrer Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance-Management installiert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss.

Das Urteil findet sich hier.

Rezensionen zum Urteil finden sich hier, hier, hier und hier.

Siehe auch die Fachzeitschrift Datenschutz-PRAXIS 01/2018 Seite 17-19.

Auch in dieser Hinsicht ist unser Praxisleitfaden PrivazyPlan® extrem hilfreich, denn er zerlegt die DS-GVO in ihre ca. 50 Pflichten und beschreibt die konkret notwendigen Schritt und unterstützt die Arbeit mit Formularen und Checklisten.

Idealerweise ergänzt man dies noch durch Anwendung der VdS 10010, um ein Datenschutz-Managementsystem aufzubauen.

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