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BDSG-neu ist beschlossen (12.05.2017)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Am 27.04.2017 wurde das DSAnpUG-EU vom Bundestag beschlossen. Heute am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt (siehe das Video zur 957. Sitzung des Bundesrates hier, wo in Minute 7:15 die Abstimmung stattfindet).

Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, bis das Gesetz wirksam wird. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, werden wir hier darauf hinweisen.

Insgesamt befinden sich in dem neuen BDSG-neu ca. 13 Seiten mit reinem Gesetztestext, welchen die Privatwirtschaft zu beachten hat. Hinzu kommnen die ca. 38 Seiten seitens der DS-GVO. Insgesamt hat die Privatwirtschaft dann ca. 52 Seiten Gesetzestext zu beachten.

Wir bieten Ihnen einen stark gekürzten Text des DSAnpUG-EU für die Privatwirtschaft (ist noch nicht offiziell).

Es ist absehbar, dass der Datenschutz für die Unternehmen hiermit nicht simpler wird. Außerdem gibt es nun zwangsläufig rechtliche Abweichungen zu anderen EU-Ländern, die beachtet werden müssen.

Es bleibt spannend.

(Der obige Text ist ein Ausschnitt aus unserem Datenschutz-Praxishandbuch TOM-Guide®. Sie sehen, dass wir unsere Kunden wirklich praxisnah informieren. Niemand sonst macht sich die Mühe ein PDF zu extrahieren, welches wirklich nur die für die Privatwirtschaft notwendigen Inhalte anzeigt. Nur wir finden für Sie genau heraus, dass der wirklich relevante Gesetzestext ca. 13 Seiten umfasst. DAS sind Informationen, die die Unternehmen brauchen. Bestellen Sie uns zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, und Sie können sicher sein, dass sie transparent und praxisnah betreut werden.)

© SecureDataService, Nicholas Vollmer

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