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Artikel-29-Gruppe: Neue Stellungnahmen
von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)
Seit 1995 gibt es in Europa ein Gremium, dem u.a. auch alle nationalen Aufsichtsbehörden angehören: Die „Artikel 29 Gruppe“ (die auch „G29“ oder „WP29“ genannt wird, siehe Wikipedia).
Dieses Gremium veröffentlicht u.a. die sogenannten „working papers“, in welchen europarechtliche Datenschutzfragen erörtert werden. Im Rahmen der EU-Richtlinie von 1995 (siehe TOM-Guide® Seite 382) war dies von nicht allzu großer praktischer Relevanz, doch mit der EU-Verordnung von 2016 (siehe TOM-Guide® Seite 500) wird sich dies wohl ändern.
Allein am 16.12.2016 wurden 56 Seiten an Stellungnahme zu drei Artikeln der DS-GVO veröffentlicht. Dies wird zum Anlass genommen die wichtigsten Workingpapers hier aufzulisten:
- WP 136 (Was sind personenbezogene Daten?) vom 07.2007
- WP 179 (Anwendbares Recht) aktualisiert am 12.2010 mit Update aufgrund des Google-Spain-Urteils am 16.12.2015
- WP 242 (Artikel 20, Datenübertragbarkeit, 15 Seiten) vom 12.2016 mit FAQ vom 15.12.2016 (3 Seiten)
- WP 243 (Artikel 37, Datenschutzbeauftragter, 18 Seiten) vom 12.2016 mit FAQ vom 15.12.2016 (6 Seiten)
- WP 244 (Artikel 56, Federführende Aufsichtsbehörde, 11 Seiten) vom 12.2016 mit FAQ vom 15.12.2016 (3 Seiten)
Leider sind die Veröffentlichungen der Artikel-29-Gruppe lückenhaft und chaotisch im Internet abgelegt. Es ist reine Glückssache, ob und wo man welche (Sprach-) Version eines Dokuments findet. Dementsprechend vorsichtig sollte man die Dokumente nutzen. Wir hoffen mit der obigen Auflistung etwas Klarheit gebracht zu haben.
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