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ADAC Vorteilsprogramm für illegale Videoüberwachung auf Armaturenbrett...

von Nicholas Vollmer

Da muss man schon schmunzeln: In der ADAC-Zeitschrift 04/2014 wird auf Seite 51 darauf hingewiesen, dass die sogenannten Dashcams illegal sind.

Auf Seite 13 des gleichen Mitgliedermagazins räumt der ADAC seinen Mitgliedern aber einen Sonderrabatt von 3% des Kaufpreises ein. Das Motto: "Ihr unbestechliches BEWEISVIDEO für alle Fälle! Keine Chance für Drängler & Raser!"

Da wusste im Verlag wohl die eine Hand nicht, was die andere schrieb. Jedenfalls ist es peinlich, dass der ADAC sich derart widerspricht.

=> Wichtig ist nun zu wissen, dass diese "Beweisvideos" zu unrecht erhoben wurden sind und somit wohl nicht als Beweis gewertet werden dürfen.

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