Ein Praxishandbuch wie der TOM-Guide® muss leben. Daher beobachten wir für Sie täglich dutzende von Webseiten, Newslettern und Online-Zeitungen. Jeden Monat erhalten Sie fundiert recherchierte brandaktuelle Themen mit konkretem Praxisbezug. Somit halten Sie (als Datenschutzbeauftragter) mit Hilfe des TOM-Guide® Ihre gesetzlich geforderte Fachkunde in vorbildlicher Weise auf dem aktuellen Stand.
Seit Februar 2006 halten wir den TOM-Guide® auf dem aktuellen Stand von Technik und Rechtsprechung. Daher nimmt sein Umfang jeden Monat zu. Die folgende Liste zeigt Ihnen, welche interessanten Themen im Laufe der letzten drei Monate erweitert oder ganz neu hinzugefügt wurden.
Januar 2012
Datenklau im öffentlichen WLAN: Die Gefahr bei der Nutzung des öffentlichen WLANs ist seit Januar 2001 im TOM-Guide® thematisiert. Die Computerzeitschrift c’t hat in ihrer jüngsten Ausgabe erneute auf die Gefahren hingewiesen und die entsprechenden Hacker-Programme genannt. Somit ist die Gefahr des Datenklaus enorm gestiegen. Auf diesen Umstand wird hier hingewiesen. Außerdem werden zwei neue Schutzmaßnahmen aufgeführt. Seite 68
Das elektronische Entgelt-Meldeverfahren ELENA ist eingestellt: Im Bundesgesetzblatt vom 23.11.2011 auf Seite 2301 ist nun offiziell klargestellt, dass ELENA am 03.12.2011 gescheitert ist. Die Server nehmen keine Neumeldungen mehr entgegen und die Bestandsdaten werden gelöscht. Seite 158
Telefonwerbung an gewerbliche Empfänger kann zulässig sein: Die telefonische Kaltakquise kann im Einzelfall zulässig sein. Entweder handelt es sich um einen Bestandskunden, dem ein „wirklich neues“ Produkt nahegelegt werden soll. Oder es handelt sich um ein Produkt, welches zum „Kerngeschäft“ des Angerufenen gehört. Generell muss die Zulässigkeit sehr sorgfältig geprüft werden. Seite 173
Aufklärung von Straftaten durch Beschäftigte: Im Rahmen der Aufklärung von Straftaten durch Beschäftigte wird belegt, dass die Betroffenen vorher nicht über die heimlichen Überwachungsmaßnahmen informiert werden müssen. Im Kapitel der „Formulare“ wird eine Checkliste für die Planung einer heimlichen Überwachungsmaßnahme zur Verfügung gestellt. Seite 178, Seite 285
Berufliche Schweigepflicht im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung: Noch immer ist es rechtlich unklar, inwiefern ein Berufsgeheimnisträger eine Auftragsdatenverarbeitung vergeben darf. Die Fachliteratur liefert zwei Anhaltspunkte, die den bisherigen Kurs des TOM-Guide® stützen. Seite 187
Kopie vom neuen ePersonalausweis umstritten: Sollen Betroffene von ihrem neuen ePerso zwecks Alters- oder Identitätsnachweis eine Kopie einreichen, so könnte dies gegen das Personalausweis-Gesetz verstoßen. Die Betroffenen sollten die Zugangsnummer zuvor abdecken. Seite 195
Wie legalisiert man den Einsatz von Google-Analytics? Die deutschen Aufsichtsbehörden haben sich auf eine Vorgehensweise geeinigt, wie Google-Analytics legal eingesetzt werden kann. Die NRW-Aufsichtsbehörde hat diesbezüglich einen 4-Punkte-Plan definiert. Seite 215, Seite 284
Dezember 2011
USB-Sticks tarnen sich als Tastatur: USB-Sticks können unsichtbar manipuliert werden und unbemerkt Tastatureingaben vornehmen und Software nachladen. Die Mitarbeiter sollten wissen, dass unbekannte
USB-Medien nicht am Computer angeschlossen werden sollten. Seite 35
US-Geheimdienste greifen auf EU-Daten zu: Alle Cloud-Anbieter mit der Mutter in den USA sind gemäß dem „patriot act“ zur heimlichen Datenweitergabe an US-Geheimdienste gezwungen. Der Datenschutz ist also nicht gewährleistet, was das „Cloud“-Konzept rechtlich gefährden könnte Seite 144
Betriebsrat bestimmt die eigenen Sicherheitsmaßnahmen selbst: Es ist lange bekannt, dass der Betriebsrat eigenständig ist. Ein aktuelles Urteil gibt dem Betriebsrat auch das Recht die PC-Sicherheitsmaßnahmen selbst zu bestimmen und somit auch das Sicherheitsniveau des Unternehmens zu unterschreiten. Seite 160
Keine Weitergabe von Patientendaten im Gesundheitskonzern: Der Datenschutz kennt kein Konzernprivileg. Anhand eines Gesundheitskonzerns wird klar: Die Konzernschwestern dürfen nicht gegenseitig die Daten einsehen. Seite 183
Versperren von USB-Anschlüssen: Wie versperrt man USB-Anschlüsse von Computern, ohne die Schnittstellen dauerhaft zu zerstören? Ein Anbieter bietet einen pfiffigen Weg dafür an. Seite 314
USB-Sticks mit Zahlenschloss schützen: Die USB-Stecker von Speichermedien können mit einem kleinen Zahlenschloss versperrt werden. So richtig sicher ist das vielleicht nicht, aber irgendwie trotzdem gut. Seite 318
Software dBan löscht Festplatten: Die Software „dBan“ löscht Festplatten komplett. Die Besonderheit: Die Software wird von einer CD gestartet und kann daher ganz besonders gründlich löschen. Seite 346
November 2011
Auch wenn es nicht unmittelbar datenschutzrelevant ist: Ein Landgericht hat beschlossen, dass auch kommerzielle Facebook-Auftritte über ein Impressum verfügen müssen. Zukünftig sind Abmahnungen wohl nicht ausgeschlossen. Seite 109
Die Einwilligung eines Mitarbeiters zur Publikation eines Fotos auf der Firmenwebseite gilt auch nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen. Das Unternehmen muss also nicht die Internetpräsenz (oder ggf. Firmenprospekte) umarbeiten. Seite 113
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Auftraggeber einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG auch dann verantwortlich ist, wenn der Auftragnehmer eigenmächtig auftragswidrig handelt. Seite 125
Gemäß dem novellierten Umsatzsteuergesetz ist es nicht mehr zwingend notwendig eine elektronische Rechnung mittels der „elektronischen Signatur“ zu unterschreiben. Andere Lösungen sind nun ebenfalls rechtlich zulässig. Seite 157
Auch Privatpersonen können dem BDSG unterliegen. Dies gilt beispielsweise für Vermieter. Relevant ist dies beispielsweise bezüglich der Videoüberwachung oder der Weitergabe von Telefonnumern der Mieter an Handwerker. Seite 189
Ab MS-Office 2003 können Office-Dokumente recht wirksam verschlüsselt werden. In einem Screenshot wird diese Option vorgestellt. Leider ist hat die Verschlüsselung Ihre Schwächen, daher ist wohl erst MS-Office 2007 vorbehaltlos zu empfehlen. Seite 223
Das Thema der unerwünschten Werbung ist datenschutzrelevant und im TOM-Guide® schon ausführlich erörtert. Der Landesdatenschutzbeauftragte für Brandenburg hat nun eine 18-seitige informative Informationsbroschüre veröffentlicht. Fußnote 244